Glossar
Wiederkehrende Begriffe des Glücksspielrechts, kurz erklärt und mit den einschlägigen Vorschriften.

Anwendungsvorrang
Vorrang des unmittelbar geltenden Unionsrechts vor entgegenstehendem nationalem Recht. Jedes Gericht hat die nationale Vorschrift aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen, ohne deren Beseitigung abzuwarten.
Einzahlungslimit
Anbieterübergreifende Obergrenze der monatlichen Einzahlungen, grundsätzlich 1.000 Euro (§ 6c Abs. 1 GlüStV 2021). Eine Erhöhung setzt den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielers voraus.
Einsatzlimit
Höchsteinsatz je Spiel beim virtuellen Automatenspiel, gesetzlich ein Euro (§ 22a Abs. 7 GlüStV 2021). Die zuständige Behörde kann den Betrag zur Erreichung der Ziele des § 1 an geänderte Verhältnisse anpassen.
Erlaubnisvorbehalt
Grundsatz, dass die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele der vorherigen behördlichen Erlaubnis bedarf (§ 4 Abs. 1 Satz 1, § 4a GlüStV 2021). Er beschränkt die Dienstleistungsfreiheit und ist deshalb rechtfertigungsbedürftig.
GGL
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie ist seit dem 1. Januar 2023 für die Erlaubniserteilung und den Vollzug im Internet zuständig; Organe sind Vorstand und Verwaltungsrat.
Kanalisierung
Ziel des § 1 GlüStV 2021, den natürlichen Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Das Ziel trägt Beschränkungen nur, solange das erlaubte Angebot das gesetzliche Schutzniveau tatsächlich einhält.
Kohärenz
Unionsrechtliche Anforderung, dass eine Beschränkung die verfolgten Ziele systematisch und widerspruchsfrei verfolgt. Geprüft wird nicht nur das Gesetz, sondern auch die tatsächliche Vollzugspraxis.
LUGAS
Zentrales System zur anbieterübergreifenden Erfassung von Spielerkonten. Es dient der Durchsetzung des Einzahlungslimits und der Verhinderung des gleichzeitigen Spiels bei mehreren Anbietern.
OASIS
Bundesweite Sperrdatei nach den §§ 8, 23 GlüStV 2021. Erfasst werden Selbst- und Fremdsperren; erlaubte Anbieter müssen vor jeder Teilnahme einen Abgleich vornehmen.
SCHUFA-G-Abfrage
Abfrage eines Score-Werts, der die Wahrscheinlichkeit einer Überschuldung abbildet. Ob sie den Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bei Limiterhöhungen ersetzen kann, ist Gegenstand mehrerer Beiträge und gerichtlicher Entscheidungen.
Unerlaubtes Glücksspiel
Straftatbestand des § 284 StGB für die Veranstaltung ohne behördliche Erlaubnis; § 285 StGB erfasst die Beteiligung des Spielers. Beide Normen sind verwaltungsakzessorisch und damit von der Wirksamkeit des Erlaubnisregimes abhängig.
Virtuelles Automatenspiel
Online angebotene Nachbildung terrestrischer Automatenspiele (§ 22a GlüStV 2021). Erforderlich ist neben der Veranstaltererlaubnis die Erlaubnis für jedes einzelne Spiel.
Whitelist
Amtliche Übersicht der erlaubten Veranstalter und Vermittler nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Sie weist die Erlaubnis aus, sagt aber nichts darüber, ob das konkrete Angebot von der Erlaubnis gedeckt ist.
Zahlungsblocking
Untersagung der Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel gegenüber Kredit- und Zahlungsdienstleistern (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2021).
Vorabentscheidungsverfahren
Verfahren nach Art. 267 AEUV, in dem ein nationales Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorlegt. Die Antwort bindet das vorlegende Gericht.
Die Erläuterungen sind bewusst knapp gehalten und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.